Baugenehmigung für Gartenhäuser- Brauche ich das wirklich?
Für den Aufbau eines Holzgartenhauses braucht man zumindest dann eine Baugenehmigung, wenn einerseits eine gewisse Höchstgrenze beim umbauten Raum erreicht wird und andererseits das Haus auf einem betonierten Fundament bzw. einer betonierten Bodenplatte steht.
Es ist in Deutschland so, daß man nicht mauern und aufstellen darf, wie man es will. Das mag manchmal kleinlich erscheinen, hat aber seinen Sinn. Ohne kommunale Bauaufsicht würde sich schnell manches Gartenhäuschen um ein WC, eine Dusche, eine Teeküche und schließlich um ein Stockwerk erweitern - und das Ergebnis wäre ein zersiedeltes und unharmonisches Wohngebiet.
Es geht zunächst einmal um die Frage, ob Sie Ihr Holzhaus einfach "nur so" auf die Wiese stellen oder aber ein Fundament bzw. eine Betonbodenplatte gießen wollen. Stellen Sie ein solches Haus oder Häuschen "nur so" auf die Wiese, so gibt es dafür keine Auflagen - es sei denn vom Nachbarn, weil Grenzabstände nicht eingehalten werden.Will man ein Fundament schaffen, fragt man am bestens bei der jeweilige Gemeinde zuerst nach.
Die Handhabung von Ort zu Ort und von Stadt zu Stadt ist unterschiedlich. Wenn Sie also Ihr Gartenhaus auf ein Fundament bzw. eine Betonbodenplatte setzen wollen, dann sollten Sie sich beim zuständigen Bauamt erkundigen. Bis zu bestimmten Raumvolumen sind diese Häuser genehmigungsfrei. Es geht also nicht um die Grundfläche des "Erdgeschosses", sondern um den umbauten Raum.
